Zum 28.04. 2020 wurde der Bussgeldkatalog geändert.

So wurden die Bussgelder bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts und außerorts um 10 – 20 km/h verdoppelt.

Ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 21 km/h und außerorts von 26 km/h droht jetzt regelmäßig schon ein Fahrverbot !!!

Wir hoffen natürlich, dass Sie nicht davon betroffen sein werden. Sollten Sie dennoch einmal „geblitzt“ werden, oder Ihnen ein anderer Verstoß vorgeworfen werden, erhalten Sie bei uns eine professionelle Beratung und Vertretung im Bussgeldverfahren. Kontaktiere Sie uns !

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