Am 1. Dezember 2020 rast ein Geländewagen durch die Fußgängerzone von Trier.  Sechs Menschen sterben, darunter ein neun Monate altes Baby und dessen Vater. 24 Menschen werden zum Teil schwer verletzt.

Im August 2021 startet Prozess

Ich bin Verteidiger des Mannes, der die Tat beging. Ich wurde ihm empfohlen. Die anfangs große mediale Aufmerksamkeit hatte sich  zwischenzeitlich ein wenig gelegt. Mehr als 40 Verhandlungstage wurden seit Prozessbeginn absolviert.  Zur Urteilsverkündung am 18. August waren wieder eine Vielzahl von Medien im Landgericht Trier zugegen.

Recht auf faires Verfahren

Von Anfang an habe ich das Recht meines Mandaten auf auf ein faires Verfahren betont. Für jeden Angeklagten – sei die Tat auch noch so schrecklich – gilt in unserem Rechtssystem am Anfang die Unschuldsvermutung. Mein Mandant ist für mich ein Mensch.

Das Urteil

Mein Mandant wurde am 18.  August 2022 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen fünffachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung an. Die Tat selbst konnte schwer bestritten werden. Die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus  hatte jedoch die Verteidigung angeregt. Dass das Gericht dieser Anregung gefolgt ist, sehe ich als Erfolg der Verteidigung an. Wir werden uns das schriftliche Urteil genau ansehen und dann entscheiden, ob wir in Revision gehen. Das ist jedoch gut möglich. Denn nur in einem Fall, dem getöteten Vater mit Kind, verhängte die Kammer eine lebenslange, für alle anderen eine zeitlich begrenzte Haftstrafe.

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