Das Gericht hat den Mandanten wegen Mordes verurteilt. Ein ganzes Motivbündel von Mordmerkmalen wie Habgier, niedrige Beweggründe u.v.m. sah das Gericht als verwirklicht an.

Da die Argumentation des Gerichts unzutreffend ist, führen wir für unseren Mandanten das Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Revisionsbegründungsfrist

Eine Revisionsbegründung muss innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zustellung des Urteils erfolgen. Dabei können Verfahrensfehler gerügt werden und die sog. Sachrüge erhoben werden.

Verfahrensfehler

Ein Verfahrensfehler liegt vor, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene oder geregelte Verfahrenshandlung nicht, oder falsch vorgenommen worden ist. Im Rahmen der Sachrüge wird eine Verletzung des materiellen Rechts geprüft, d.h. ob das Gericht den festgestellten Sachverhalt falsch gewürdigt hat, oder ob Fehler bei der Strafzumessung gemacht worden sind.

Beruhen des Urteils

Ausserdem muss das Urteil auf dem Fehler beruhen, der Fehler muss sich also auf das Urteil ausgewirkt haben.

Bundesgerichthof korrigiert falsche Urteile

Jährlich werden über 100 Urteile durch den BGH korrigiert.

Wir kämpfen für Sie

Wenn Sie mal so ein Problem haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Als erfahrenes Team kämpfen wir für Sie.

Ein starkes Team überprüft ein Urteil auf seine Fehler, v.l.n.r.: Praktikantin Carolin Escher, Rechtsanwältin Julia Hoffmann, BGH-Richter a.D. Dr. Bernhard Wahl, Bundesanwalt a.D. Dr. Wolfram Schädler und Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter.

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