Das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 09.01.2023 (AZ: 21 O 302/22) hatte zu entscheiden, ob der Parkhausbetreiber haftet, wenn ein in einem Parkhaus abgestellter PKW dadurch beschädigt wird, dass 2 Personen nachts auf der Motorhaube wilden Sex haben.

Das Landgericht Köln lehnte den begehrten Schadensersatz ab:

„Die Nebenpflichten des Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass sie die von ihr installierten Überwachungskameras ununterbrochen beobachten lassen müsste um etwaige Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung im Parkhaus lückenlos zu bemerken oder gar verhindern zu können.“
„Auch dürften sich im vorliegenden Fall die eigentliche Beschädigungshandlung sich in zeitlich engen Grenzen gehalten haben.“ Anmerkung : (schade :-)))
„Bei einer solch kurzen Dauer stellt es nach Ansicht des Gerichts keine Verfehlung der Beklagten dar, dass diese Handlungen nicht bemerkt oder gar verhindert wurden.“

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