Das Entnehmen von weggeworfenen Lebensmitteln aus Mülltonnen wird als „containern“ bezeichnet.

2018 haben 2 Studentinnen weggeworfene Lebensmittel aus einem (verschlossenen) Müllcontainer eines Supermarktes entnommen und kamen vor Gericht.

Sie wurden wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall (wegen des beschlossenen Behältnisses) angeklagt und letzendlich erhielten sie eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ( 2 BvR 1985/19 und 1986/19 vom 11.08.2020) war das ok und damit nicht rechtlich zu beanstanden.

Containern ist also (derzeit) strafbar!

Da aber jährlich mehrere Tonnen (!) Lebensmittel weggeworfen werden, wird derzeit diskutiert, ob eine Strafbarkeit vernünftig und zweckmäßig ist.

Zukünftig SOLL das Containern entweder gar nicht mehr strafbar sein oder Strafverfahren sollen wegen geringer Schuld eingestellt werden , zumindest wenn dabei keine weiteren Straftaten begangen werden.

Ein Hausfirdensbruch und/oder eine Sachbeschädigung werden oft im Zusammenhang mit dem Containern begangen und dürften auch im Zusammenhang mit Containern strafbar bleiben!

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