Bestimmte Straftaten werden härter bestraft, wenn der Täter bei der Ausführung der Straftat ein gefährliches Werkzeug benutzt hat.

So ist zB die einfache Körperverletzung mit einer Strafe von Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Die schwere Körperverletzung (unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs) wird mit einer Strafe von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Was ist aber ein gefährliches Werkzeug?

„Ein Gegenstand , der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Verwendung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen“.

Typische Beispiele: Messer, Baseballschläger, Arbeitsstiefel

Dildo als gefährliches Werkzeug?

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat das geklärt:

Urteil des 5. Strafsenats vom 9.1.2020 – 5 StR 333/19

gefährliches Werkzeugs iSd. § 177 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2 StGB:

„Auch ein für sich gesehen ungefährlicher Gegenstand kann nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Wird ein Dildo – wie hier – gewaltsam in den Anus eingeführt, erscheint dies regelmäßig nicht zweifelhaft.“

Urteil des 5. Strafsenats vom 10.10.2018 – 5 StR 179/18

„Dies ist regelmäßig bei einem Dildo der Fall, wenn er überraschend und kräftig in den After gestoßen wird und hierdurch ganz erhebliche Schmerzen und eine Hautunterblutung am Aftereingang verursacht.“

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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