Wer kennt es nicht? Nach Feierabend noch ein Bierchen mit Kollegen getrunken, auf einer Feier gewesen und dann wird man von der Polizei angehalten. Was darf man eigentlich getrunken haben?

Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und man muss beim 1. Mal ein Bussgeld von 500 Euro zahlen, erhält 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen wird es noch teuerer.

Ab 0,3 Promille ist man relativ Fahruntüchtig. Wer sich hier auffällig verhält, dem drohen die gleichen Strafen wir bei der absoluten Fahruntüchtigkeit.

Ab 1,1 Promille ist man absolut Fahruntüchtig. Es droht eine Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte.
Ab 1,6 Promille muss man, selbst als Ersttäter, zur MPU.

Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt 0 Promille. Verstösst man dagegen, droht zusätzlich ein Aufbauseminar, die Verlängerung der Probezeit.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

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