Ein Adhäsionsverfahren ist ein dem Strafverfahren angeheftetes Zivilverfahren.

Damit können Verletze, also Opfer, einer Straftat gleich im Strafverfahren gegen die Täter ihre Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, geltend machen.

Wird der Täter verurteilt, wird gleichzeitig ein Schadensersatzurteil gefällt, ohne dass man noch zu einem Zivilgericht gehen muss.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

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