Es kommt immer wieder zu Strafverfahren und Hausdurchsuchungen aufgrund von (angeblichen) Bestellungen von Drogen im Darknet.

Was tun, wenn auch Dir das passiert?

Oft beruhen diese Verfahren nur auf der ermittelten Adresse des Empfängers oder auf einer abgefangenen Postsendung oder Bestelllisten eines hochgenommenen Drogenverkäufers.

Da das Auftreten und die Zahlungen im Darknet weitestgehend anonym ist, können die Ermittlungsbehörden oft nicht feststellen, wer tatsächlich die Drogenbestellung getätigt hat.

Es kommt dann beim Empfänger der Sendung oft zu einer Durchsuchung, bei der nach Betäubungsmitteln, Computern, Tablets und Smartphones gesucht wird. Letztere werden dann ausgewertet, um die vorgeworfene (und ggf. weitere) Bestellungen nachweisen zu können.

Selbst wenn sich dabei nichts findet, wird dann Anklage wegen der Bestellung erhoben.

Die Empfängeradresse allein ist allerdings für einen Tatnachweis nicht ausreichend, da zB jemand anderes an diese Adresse bestellt haben kann und dann das Paket mit seinen Drogen abfangen wollte.

Es geht allerdings um viel, da das Betäubungsmittelgesetz für diese Fälle, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht. Das Strafmaß kann sich bis auf 15 Jahre erhöhen, wenn ein schwerer Fall vorliegt, etwa wenn mit einer nicht geringen Menge Handel getrieben wurde.

Sie sollten daher unbedingt von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen! Dies auch bei der Hausdurchsuchung!

Dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mit auf, ich kümmere mich um alles Weitere.

Benötigen Sie auch  in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

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