Revisionen

9

Für Beschuldigte im Strafverfahren, die insbesondere bereits durch ein Urteil eines Landgerichts in erster Instanz verurteilt wurden, stellt die Revision oft das letzte und einzige Rechtsmittel dar.

Gleiches gilt selbstverständlich für Opfer, die als Nebenkläger an einem Strafverfahren gegen den Täter teilgenommen haben, und nun im Revisionsverfahren weiter eine Verurteilung des Täters, zB. nach dessen Freispruch, anstreben.

9

Die Revision stellt daher für den Rechtsanwalt eine besondere Herausforderung dar, da das Revisionsverfahren keine Wiederholung der vorherigen Instanz darstellt, sondern der dortige Prozess und das dort ergangene Urteil lediglich auf die Gesetzmäßigkeit geprüft wird. Dies findet regelmäßig in einem schriftlichen Verfahren statt, auch wenn es ab und zu zu einer Revisionshauptverhandlung kommen kann.

Das Revisionsverfahren unterliegt engen Fristen für die Einlegung und Begründung der Revision. Die Begründung selbst unterliegt selbst wieder engen formellen Voraussetzungen. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Revision liegt in der Kenntnis dieser Besonderheiten, der Kenntnis und richtigen Anwendung des formellen und materiellen Strafrecht und der Umsetzung in eine Revisionsbegründungschrift. Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter ist neben der Instanzverteidigung auch auf die Verteidigung im Revisionsverfahren, spezialisiert.

Kontakt