Claudia Schneider

Rechtsanwältin
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Rechtsanwältin Claudia Schneider trat Mitte 2006 in die bestehende Kanzlei ein. Bereits zuvor bearbeitete sie überwiegend familienrechtliche, erbrechtliche, mietrechtliche, arbeitsrechtliche und allgemein zivilrechtliche Mandate. Diese Rechtsgebiete werden auch weiterhin durch sie betreut.

Durch ihr langjähriges, erfolgreiches Engagement in den genannten Gebieten kann sich Rechtsanwältin Claudia Schneider sehr gut in Ihre Klienten hineinversetzen und weiß deren Sorgen vor Gericht zu formulieren und zu vertreten.

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Fachgebiete:

  • Familienrecht (Scheidungen, Unterhaltsrecht, Trennungsfolgen- und Scheidungsvereinbarungen, Umgangsrecht, Zugewinn- und sonstige Vermögensauseinandersetzung)

Schwerpunkte von Fr. Claudia Schneider:

  • Familienrecht

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