Mit Messerstichen ermordet ein 22-jähriger Tunesier in der Nacht zum 6. März 2019 seine 21-Jährige Freundin aus Worms in Rheinland-Pfalz. Mit ihr zusammen lebte er im Haus ihres Vaters. Der Polizei stellte sich der junge Mann am Morgen danach. Er gab an, sie in einem Beziehungsstreit getötet zu haben. Eine Tat, die in Worms für Aufsehen sorgte. Rund 500 Wormser nahmen Anfang März 2019 an einem Trauermarsch teil.

Kurz vor der Abschiebung

Mein Mandant kam als Asylbewerber nach Deutschland, rund eineinhalb Jahre vor der Tat. 2018 lernte er die 21-Jährige aus Worms kennen. Wenige Tage vor der Tat wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Man wollte ihn abschieben. Der Angeklagte war bereits vor der Tat wegen Drogendelikten und Körperverletzung aufgefallen. Er nutzte mehrere Identitäten.

Unterbringung in Psychiatrie

Am Landgericht Mainz wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Nachdem mein Mandant wegen Mordes angeklagt war, erkannte das Gericht durch den Einsatz seiner Verteidigung im Urteil den Ausnahmezustand meines Mandanten an, in dem er sich zum Tatzeitpunkt befunden hat. Als Verteidiger des Angeklagten legte ich zudem Revision beim Bundesgerichtshof ein.

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