Ausgangspunkt Wormser Prozesse

Von 1995 bis 1997 finden die sogenannten Wormser Prozesse, drei Verfahren, vor dem Landgericht Mainz  statt. Wohl mit die tragischsten Verfahren der Rechtsgeschichte in der Bundesrepublik. 25 Personen aus Worms und dem Umland  wird sexueller Missbrauch von Minderjährigen, von ihren eigenen Kindern, vorgeworfen. Die Prozesse endeten 1996/1997 mit Freisprüchen für alle Angeklagten. In dem Verfahren stellte sich heraus, dass Kinder massiv beeinflusst worden sein sollen, ihre Eltern zu belasten.

Drei Kinder kommen ins Spatzennest

Drei der sechs mutmaßlichen Opfer hatte das Jugendamt Worms damals aus ihren Familien genommen und im Kinderheim „Spatzennest“ im pfälzischen Ramsen untergebracht. Auch nach dem Freispruch der Eltern entschied das Wormser Jugendamt, die Kinder dort zu belassen. Dies stellte sich als fataler Fehler heraus. Insgesamt agierte das Wormser Jugendamt sehr unglücklich in diesem Verfahren.

Im Heim werden Kinder missbraucht

Im Spatzennest wurden die Kinder von dem damaligen Heimleiter dann wirklich missbraucht. Der Heimleiter war einer der Hauptbelastungszeugen in den „Wormser Prozessen“. 2011 wurde der Heimleiter angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft. In diesem Prozess vor dem Landgericht in Kaiserslautern war ich als Nebenklage-Anwalt als Vertreter eines der Opfer eingebunden.

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