Es dient dem Schutz von Zeugen, die Gefahren aufgrund ihrer Aussage in einem Strafverfahren ausgesetzt sind. Die Gefahr für den Zeugen kann dabei bei der Aussage selbst im Strafverfahren oder später bestehen.

In der Verhandlung kann der Angeklagte entfernt werden, die Zeugenaussage per Videoschalte in die Verhandlung übertragen werden oder dem Zeugen gestattet werden, seine Anschrift oder Identität zu verheimlichen.

Nach dem Strafverfahren können Zeugen insbesondere eine Tarn-Identität erhalten, um besser untertauchen zu können.

Zum Schutz der Zeugen und des Programms gibt das Bundeskriminalamt (BKA) allerdings keine Zahlen mehr über das Programm heraus.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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