Ich habe letzte Woche gerade mal wieder einen Mandanten erfolgreich vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Stuttgart wegen angeblicher Drogen-Bestellungen aus dem Darknet verteidigt.

Es wurde zunächst eine Postsendung mit einer nicht geringen Menge an Drogen abgefangen, die an ihn adressiert war.

Man durchsucht bei ihm und findet tatsächlich eine geringe Menge Drogen und etwas Verpackungsmaterial, sowie eine Feinwaage.

Kurz danach wird eine zweite Lieferung abgefangen. Diesmal mit einer geringen Menge.
Es erfolgte eine erneute Durchsuchung, ohne dass etwas gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat meinen Mandanten wegen Handel treiben mit einer nicht geringen Menge (erste Postsendung) und wegen gewerbsmäßigem Handeltreibens wegen des Fundes bei der Durchsuchung und der zweiten Postsendung angeklagt.

Nach einer Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft vom Gericht eine Freiheitsstrafe gegen meinen Mandanten von einem Jahr und acht Monaten. Ohne Bewährung (also Knast)!.

Wegen der Postsendungen beantragte ich Freispruch. Wegen der gefundenen Drogen, eine geringe Geldstrafe.

Das Gericht folgte dem.

Es schloss sich meinen Ausführungen in meinem Plädoyer an, wonach der bloße Fund eine Postsendung mit einer Adresse kein Nachweis einer Tat durch meinen Mandanten ist.

Auch dann nicht, wenn man beim Mandaten zu Hause Drogen gefunden hat.

Im übrigen waren das (gewerbsmäßige) Handeltreiben mit Drogen aufgrund der bloßen Tatsache, dass es abgefangene Postsendungen gibt und bei meinem Mandanten eine geringe Menge Drogen und Verpackungsmaterial gefunden wurden, nicht haltbar.

Gute Strafverteidigung macht sich eben für den Mandanten bezahlt!

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