Momentan sind wohl einige LSD-ähnliche Stoffe (wieder) legal.

Bei der letzten Änderung des NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) ist dem Gesetzgeber ein Fehler unterlaufen!!!

Statt einer beabsichtigten Erweiterung des Verbots von Stoffen wurde versehentlich eine
„Re-Legalisierung“ und „Generalamnestie“ bezüglich bestimmter neuer psychoaktiver Stoffe vorgenommen.

Ein Interpunktionsfehler im Gesetzestext führt momentan dazu, dass einige von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert bzw. nicht erfasst sind.

Darunter fällt auch die gefährliche LSD-Variante 1V-LSD.

Auch die bislang verbotenen LSD-Derivate wurden die Änderung versehentlich „re-legalisiert“, beispielsweise 1P-LSD und 1cP-LSD.

Das bedeutet, dass, der redaktionelle Fehler zu einer Generalamnestie für alle Verstöße gegen § 4 NpSG führt, die sich auf den Umgang mit den genannten Tryptaminen bezieht, also LSD-Derivate, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt worden sind.

Bereits Verurteilte könnten daher einen Gnadenantrag stellen.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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