Heute habe ich eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Mandanten wegen Mordes fertig gestellt.

Eigentlich könnte das so einfach sein… Verfassungsbeschwerde aufs Fax oder per bea (besondere elektrische Anwaltspostfach) und ans Bundesverfassungsgericht.

Aber: Das Bundesverfassungsgericht macht beim bea nicht mit.

Eigentlich macht ganz Deutschland mit.

Ganz Deutschland?

Nein!

Ein von unbeugsamen Richtern besetztes Gericht hört nicht auf dem bea Widerstand zu leisten.

Also ging das nicht!

Das widerspricht zwar auch dem Koalitionsvertrag der derzeitigen Ampel-Regierung, wonach das auch für das Bundesverfassungsgericht gelten soll. Hilft aber momentan nichts!

Also per Fax versucht.

Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht 3, statt wie bislang nur eine Faxnummer, damit Faxe besser gesendet werden können.

Aber: In Zeiten der fortschreitenden Technik und voice over IP (VoIP) mag nicht jedes Fax mit jedem anderen kommunizieren!

So auch bei meinem (technisch hochwertigen Fax).

Also Techniker kontaktiert, der mir genau das sagte.

Um die Frist für die Verfassungsbeschwerde für den Mandanten zu wahren, also wie in der Steinzeit: Kutsche angespannt und nach Karlsruhe gefahren.

Nebenbei: Dank an Porsche für die schöne und schnelle Kutsche.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren oder bei einer Verfassungsbeschwerde rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

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