Das Gesetz enthält leider keine genaue Regelung darüber, in welchen Situationen man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausnahmsweise überschreiten darf. Man kann sich ggf. auf einen rechtfertigenden Notstand nach § 16 OWiG berufen. Wer die Geschwindigkeit überschreitet und erwischt wird, möchte ungern das Bußgeld zahlen, das Auto stehen lassen müssen oder Punkte erhalten.

Der Einfallsreichtum für Ausreden ist dann groß.Was funktioniert ggf und welche Ausrede ist einfach nur skurril???

1. Nicht gemerkt, dass der Tacho defekt war

Das kann funktionieren, da der Handlungsunwert des Geschwindigkeitsverstoßes vermindert ist, so dass der Vorwurf eines groben Pflichtenverstoßes entfällt.
und ein Fahrverbot nicht verhängt werden darf (AG Lüdinghausen, Urt. v.07.03.2016 – 19 OWi-89 Js 2669/15-258/15).

2. Durchfall, man musste schnell auf die Toilette

Das kann die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, zumindest, wenn man es nicht schon vorher gemerkt hatte (AG Lüdinghausen, Az.: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14)

3. Bei einer schwangeren Frau setzten auf der Fahrt plötzlich die Wehen ein

Die Geschwindigkeitsüberschreitung war zulässig, da ein medizinischer Notfall umgehend in einem Krankenhaus behandelt werden musste (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2015 – 5 Ss (OWI) 411/94 – (OWi) 211/94).

4. Das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht lesbar

Ist ein Verkehrszeichen, zB aufgrund Baumbewuchs nicht zu erkennen, entfaltet es keine verbindliche Wirkung (OLG Hamm, Beschl. vom 30.09.2010, AZ. III-3 Ras 336/09).

5. Die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht lesbar wegen hoher Geschwindigkeit des Fahrers

Das Zeichen muss durch einen raschen oder beiläufigen Blick deutlich erkennbar sein (BVerwG, Urteil vom 13.03.2008, Az. 3 C 18.07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.08.1998, Az. 1 Ss 514/98). Natürlich kann das viel zu schnell Fahren für die Nichterkennbarkeit keine Ausrede sein.

6. Dachte, ich werde verfolgt

Diese Ausrede funktioniert nicht, schon gar nicht, wenn man von der Polizei verfolgt wird.

7. rechtzeitiges Erscheinen zu einer Gerichtsverhandlung ?

Es liegt kein rechtfertigender Notstand vor, man muss rechtzeitig losfahren.

8. Essen oder zB eine Torte stand auf Beifahrersitz, man konnte daher nicht bremsen

Diese Ausrede funktioniert leider nicht. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat Vorrang.

9. Krampf im Fuss, konnte nicht vom Gas gehen oder bremsen

Das kann ggf eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen, zumindest
wenn man es nicht schon vorher gemerkt hatte oder erwarten musste.

10. Tier musste dringend zum Tierarzt

Es liegt eine notstandsähnliche Situation vor, die zwar den Verstoß selbst nicht entfallen lässt, aber einen besonderen, mildernden Umstand darstellt. Das Bussgeld kann reduziert werden.

 

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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