Was passiert, wenn man als Sozius auf einem E-Scooter mitfährt, sich am Lenker festhält und etwas getrunken hat?

Ist man dann „Beifahrer“ und einem kann nichts passieren?

Oder zählt man auch als „Fahrer“ und bekommt Probleme ?

E-Scooter sind normale Kraftfahrzeuge. Für sie gelten, anders für Fahrräder, die normalen Regelungen, wie für alle Kraftfahrzeuge, zB. Autos.

Schon das Festhalten des Lenkers des E-Scooters bei der Fahrt durch einen Sozius stellt ein Lenken des Fahrzeugs und damit das „Führen“ eines Fahrzeugs dar.

Damit kann man eine Straftat nach § 316 StGB begehen, wenn am angetrunken oder besoffen fährt.

So das LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 4 Qs 368/22.

Auch schon das zu zweit Fahren auf einem E-Scooter, ohne Alkohol, ist nicht erlaubt und kostet ein Bussgeld von 10 Euro.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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