Der Fall:
Reifenpanne einer Fahrerin. Diese ruft den ADAC. Bevor dieser eintrifft, kommt zufällig die Feuerwehr vorbei.

Die Feuerwehr bot Hilfe an. Der Reifen wurde gewechselt, bevor der ADAC kam.

So weit – so gut!

Etwas später das böse Erwachen der Frau:

Ein Kostenbescheid der Stadt flattert rein. Für die Hilfeleistung soll sie 784,20 Euro zahlen.

Immerhin sei die Stadt großzügig. Eigentlich seinen Kosten in Höhe von 1.000 Euro entstanden.

Zur Erinnerung:
Es ging um den Wechsel eines geplatzten Reifens !

Das Verwaltungsgericht hielt Gießen (AZ: “ L 260/23.GI) hielt dies für evident rechtswidrig! So dessen Beschluss vom 15.05.23. Da die Fahrerin weder die Feuerwehr angefordert hatte, noch auf Kosten hingewiesen wurde, durfte sie von einer kostenlosen Hilfe ausgehen.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

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