Bestimmte Straftaten werden härter bestraft, wenn der Täter bei der Ausführung der Straftat ein Waffe bzw. Scheinwaffe verwendet hat.

So ist zB der einfache Raub mit einer Strafe von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

Der schwere Raub (unter Verwendung einer Waffe) wird mit einer Strafe von mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Nach der Rechtsprechung ist auch eine Scheinwaffe eine Waffe iSd Strafschärfung.

Eine Scheinwaffe ist ein Gegenstand, von dem weder auf Grund seiner bestimmungsgemässen oder objektiven Beschaffenheit
noch bei dem vom Täter beabsichtigten konkreten Einsatz eine objektive Gefahr für Leib und Leben ausgeht, die jedoch bei ihrer Verwendung durch den Täter eine vergleichbare Bedrohungswirkung entfalten.

Als Drohungsmittel scheiden allerdings Gegenstände aus, die offensichtlich ungefährlich sind, also von sich aus nicht den Schein einer Gefahr begründen, sondern nur aufgrund zusätzlicher Erklärungen des Täters, wie zB eines in den Rücken gedrückten Labellos.

Er kam zu folgendem Vorfall, den der BGH zu entscheiden hatte:

Der Täter bedrohte das Opfer, indem er ihm eine Luftpumpe nach Art eines Gewehres (Langwaffe) vorhielt. Er wollte damit erreichen, dass es in der Annahme, es handele sich um eine Schusswaffe, aus Angst um seine Gesundheit keinen Widerstand leisten und seinen Forderungen nachkommen würden.Wie vom Täter beabsichtigt, erkannte das Opfer die Luftpumpe als eine solche nicht. Vielmehr besorgte es den Einsatz einer Schusswaffe.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat das geklärt:

BGH, Beschl. v. 28.03.2023 – 4 StR 61/23.

Auch eine Luftpumpe kann eine Scheinwaffe sein!

Der BGH (Bundesgerichtshof) führte dazu aus:

“Die vom Täter verwendete Luftpumpe war auch für einen objektiven Beobachter nicht offenkundig ungefährlich. Insbesondere durch ihren Einsatz als Schlagwerkzeug gegen empfindliche Körperstellen hätte mit ihr erheblich auf den Körper eines anderen eingewirkt werden können.“Der Täter wurde deshalb dafür wegen schweren Raubes, und zwar nach §§ 249, 250 Abs. 1 Nr 1b StGB, verurteilt.

Mindeststrafe: 3 Jahre!!!

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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