Die Grillsaison ist eröffnet. Endlich wieder grillen!

Aber: Was ist erlaubt?

Grillen auf dem Balkon ist grds. erlaubt, aber nur, solange sich die Nachbarn nicht beeinträchtigt fühlen.

Eine hohe Rauchentwicklung ist zB. verboten.

Wie oft man grillen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Hierzu gibt es diverse, unterschiedliche Gerichtsentscheidungen.

So soll man zB. von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen dürfen. Allerdings muss man Mitbewohner zwei Tage vorher informieren.

Es muss immer mit Rücksicht auf die Nachbarn so gegrillt werden, dass diese nicht beeinträchtigt werden.

Auch ist der Lärmschutz zu beachten.

Man darf tagsüber sich in angemessener Lautstärke unterhalten.

Partys dürfen natürlich auch ab und zu gefeiert werden, aber die Nachbarn dürfen nicht gestört werden.

Bis 22 Uhr darf sich deshalb niemand über angeregte Gespräche oder Gläserklirren beschweren.

Ab 22 Uhr gilt allerdings Nachtruhe!

Das Verlagern des Grillen in öffentliche Parks hilft leider nicht immer. Dort ist das Grillen nicht immer erlaubt. Hier gibt es kommunale unterschiedliche Regelungen. Meist gibt es sogar eine Grillordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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