Wer die Geschwindigkeit überschreitet und erwischt wird, möchte ungern ein Bußgeld zahlen, das Auto stehen lassen müssen oder Punkte erhalten.

Nur weil die Behörde einen Bussgeldbescheid erlassen hat, muss dieser nicht richtig sein.

Ca. 15 % der Bussgeldbescheide sind falsch !!!!

Gegen einen Bussgeldbescheid sollten Sie daher immer innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einlegen.

Selbst wenn die Bussgeldbehörde den Bescheid nicht aufhebt, kann man dann bei Gericht Glück haben oder Recht bekommen.

Gerade bei mobilen Blitzern werden viele Fehler bei der Messung gemacht, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, dies genauer zu prüfen.

Die Behörde wird das von sich aus sicher nicht machen und sogar daran festhalten, dass alles ok war.

Die Ordnungswidrigkeit kann ggf. sogar verjährt sein.

Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, wird allerdings durch den Versand des Anhörungsbogens (an den richtigen Fahrer) unterbrochen.

Sollte der Fahrer nicht der Halter sei und wird der Anhörungsbogen an den Halter versendet, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt, wenn der Fahrer erst nach Ablauf der 3 Monate angeschrieben wird.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

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