Der Fall:

Der angebliche Täter und das Opfer geraten in einen Streit . Der Täter schlägt dem Opfer entweder auf den Kopf oder versetzt ihm einen Stoss, so dass es gegen einen harten Gegenstand fällt und sich zwei Blutergüsse am Kopf zuzieht. Aus Furcht, angezeigt zu werden, ertränkte er das Opfer in der Badewanne.
So zumindest das Landgericht München in seinem Urteil vom 17. 01. 2012, mit dem der Täter zu einer lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden ist.

Er befand sich schon vorher in Untersuchungshaft.

Die Wiederaufnahme wurde angeordnet, da neue Erkenntnisse aus der Thermodynamik mittlerweile einen anderen Tathergang nahe legen. Die Temperatur des Badewassers sollden Todeszeitpunkt aus dem angenommenen Rahmen verlegen. Auch habe eine computergestützte biomechanische Simulation gezeigt, dass auch ein Sturzgeschenen nicht auszuschliessen ist.

Der Täter wurde am 7. Juli 2023 freigesprochen.

Die Staatskasse muss ihn nun für die zu Unrecht erlittene Gefängnisstrafe entschädigen.
Er erhält für ca. 13 Jahre im Gefängnis eine Entschädigung in Höhe von 368.400 Euro.
Hinzu kommt ggf. noch der Ersatz von Verdienstausfall ubd Einbußen bei der Altersvorsorge.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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