Der Sommer ist da. Die „Frühlingsgefühle“ sind bei vielen immer noch da. Also warum nicht mit dem/der Liebsten Sex draussen oder im Auto haben?

Was ist aber erlaubt und was ist strafbar?

Grds. ist Sex im Freien oder Auto erlaubt und daher nicht strafbar.

Aber: Das nur solange man es nicht darauf anlegt, von anderen gesehen zu werden. Das ist zB gegeben, wenn man das Auto abgelegen parkt oder sich an einen abgelegen Ort, zB hinter ein Gebüsch, verzieht.

Strafbar kann es in der Öffent­lichkeit dann sein, wenn man absichtlich oder wissentlich Fremde stört und wenn Fremde die sexuellen Handlungen dann sehen und sich davon gestört fühlen. Das wäre dann „Erregung öffentliches Ärgernisses“ nach § 183a StGB. Bedeutet: Man müsste es gerade darauf anlegen, gesehen zu werden.

Bestraft kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe werden.

Daneben kann auch noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) vorliegen.

Also: wenn Spass im Freien, dann schauen, dass keiner schaut!

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