Was ist das, wie mache ich das und was hat das für Auswirkungen?

Eine Rechnung kann „unter Vorbehalt“ bezahlt werden, indem ich bei der Überweisung beim Verwendungszweck „unter Vorbehalt“ mit reinschreibe.

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass man mit der Forderung selbst oder deren Höhe nicht einverstanden ist.

Aber warum das Ganze? 

Dies führt dann nach  der Rechtssprechung zu einer Beweislastumkehr. Der Zahlungsempfänger hat dann die Pflicht nachzuweisen, dass seine Forderung berechtigt ist und nicht der Zahlende, dass der zu Unrecht gezahlt hat. 

Dies gilt aber nur dann, wenn der Zahlende zusätzlich

  • dem Zahlungsempfänger in einem Schreiben mitteilt, warum und auf welcher Grundlage er die Zahlung unter Vorbehalt zahlt und
  • in ihm zudem eine Frist zur Klärung der Streitfrage setzt, die idR nicht mehr als zwei Wochen betragen sollte.

Insbesondere im Mietrecht führt eine Zahlung unter Vorbehalt und damit nicht die Nicht-Zahlung der Miete dazu, dass der Vermieter kein Kündigungsrecht wegen Ausbleibens der Miete erwirbt.

Aber: Ist der Zahlungsempfänger insolvent oder nicht seriös (zB. Abfalle) wird es dann schwer werden, sein Geld zurückzubekommen. Dann ggf. besser nicht zahlen!

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