Nirgendwo wird mehr gelogen als bei Gericht. Teilweise aus Angst, falscher Freundschaft, Rache, Gewinnstreben oder Liebe.

Muss man bei Gericht als Zeuge aussagen, darf man, anders als ein Angeklagter, nicht lügen. Selbst wenn man ein sog. Zeugnis- (als Verwandter) oder Aussageverweigerungsrecht (bei möglicher Selbstbelastung) hat, braucht man zwar nichts zu sagen, sagt man aber dennoch aus, darf man nicht lügen.

Normalerweise wird man bei Gericht nicht vereidigt. Sagt man dann falsch aus, liegt eine falsche unendliche Aussage vor, die nach § 153 StGB mit Freiheits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.

Wird man nach der Aussage noch vereidigt, liegt ein Meineid vor, der nach § 154 StGB ab einem Jahr Freiheits­strafe bestraft wird.

Ist man Ihnen auf die Schliche gekommen, machen Sie dann von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch! Konsul­tieren Sie unbedingt und sofort einen Strafverteidiger.

Benötigen Sie auch  in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

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