Wann darf was überwacht oder ausgewertet werden und bekommt man das wie mit?

Wenn bestimmte (schwere) Katalogstraftaten, wie zB. Mord, Raub oder Drogendelikte vorliegen kann die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) angeordnet werden. Dann werden Telefonate mitgehört und mitgeschnitten.

Gespräche aus der Vergangenheit sind nicht mehr rekonstruierbar.

Allerdings kann man den Standort des Handys auch ermitteln, auch bis zu 4 Wochen in die Vergangenheit. So kann  ggf. herausgefunden werden, ob ein möglicher Täter, d.h. sein handy am Tatort war.

Whatsapp Nachrichten können nur (mit)gelesen werden, wenn entweder auf dem Handy ein bestimmtes Programm durch die Polizei installiert wurde oder später die Polizei Zugriff auf das Handy und dort Whatsapp hat.

Auf sog. Encrochat-Handys sind durch die Behörden aaslesbar und überwachbar.

Normalerweise bekommt man dies alles nicht mit. Insbesondere ist ein angebliches Knacken in der Leitung bei Überwachung ein Mythos.

Ob alle Informationen dann auch gegen einen möglichen Täter verwertbar sind, zB. weil die Anordnung der Überwachung falsch war, ist dann später oft die entschiedene Frage. Dazu bedarf es eines guten und erfahrenen Strafverteidigers, der dies dann in einem Prozess prüfen muss.

Benötigen Sie auch  in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

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