DNA-Analysen werden nicht nur zur Prüfung der Übereinstimmung von DNA benutzt, sondern auch um den Grad der Verwandtschaft oder Abstammung nachweisen oder einschätzen zu können.

Damit arbeiten zB viele Internetportale, mit denen man seine Abstammung herausfinden oder Verwandte finden kann.

In der True-Crime-Serie „The Genetic Detective“ ermitteln Detectives in den USA Mithilfe von am Tatort gefundener DNA und Wissenschaftlern den Stammbaum eines Verdächtigen, was bei der Identifizierung des Täters entscheidende Hinweise liefern kann. Auch in der True-Crime-Serie „Bloodline Detectives“ klären Detectives in den USA damit Straftaten auf.

Die DNA des Verdächtigen wird damit zB mit Ahnenforschungsdatenbanken abgeglichen.Gleiches gilt zB für den Abgleich mit DNA, die zB im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung abgegeben worden ist. Selbst wenn also ein Verdächtiger nie eine DNA-Probe abgegeben hat, so kann er dennoch mit jemanden, der eine Probe, zB. in einer Ahnenforschungsdatenbank, abgegeben hat, entfernt verwandt sein. Das fällt dann auch und man kann ihn ermitteln.

Gibt es das auch bei uns?

Ist das zulässig?

Muss ich befürchten, wenn ich irgendwo DNA-Abgabe, dass diese auch in Strafverfahren verwendet wird?

Die Antwort auf diese Fragen ist ein klares „NEIN!“ …… Aber: man weiss nie…

Für Deutschland regelt das das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG).

Nach § 13 Abs. 1 GenDG darf eine genetische Probe nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie gewonnen wurde. 

Selbst bei (ungeklärten) Strafverfahren ist damit eine Verwertung des für  zB. ein Abstammungsgutachten gewonnenen genetischen Materials, das  hätte gelöscht werden müssen, nicht zulässig und kann damit nicht mehr als Beweis vor Gericht dienen.

Dies gilt nur nicht, wenn es nach   § 81g StPO beim Verdacht einer Straftat entnommen wurde.

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